VON THOMAS STEIDL - Im Juli 2002 ist die Verordnung zur Änderung der Röntgenverordnung (RöVO) in Kraft getreten, die wesentlichre Veränderungen beim Röntgen in der Tierärztlichen Praxis nach sich zieht. Diese Veränderungen betreffen nicht nur den Praxisinhaber und die angestellten Tierärztinnen und Tierärzte, sondern auch den Tier“halter“ ebenso wie die Tierarzthelferin. Die neue Röntgenverordnung schreibt bestimmte Neuerungen vor, ohne bisher jedoch konkrete Angaben darüber zu machen, wie alle diese Veränderungen umgesetzt werden sollen. Diese offene Rechtssituation ist für die Tierarztpraxen und auch für jene, die die geforderten Fortbildungsveranstaltungen anbieten wollen höchst unbefriedigend. Ein Großteil der neuen Vorschriften wird von Verwaltungsbeamten und Juristen gemacht, ohne dass der Berufsstand, den diese Veränderungen betreffen, wesentliche Mitsprachemöglichkeiten hat.