BESCHREIBUNG

Strahlenschutz in der Tierpraxis

VON THOMAS STEIDL - Im Juli 2002 ist die Verordnung zur Änderung der Röntgenverordnung (RöVO) in Kraft getreten, die wesentlichre Veränderungen beim Röntgen in der Tierärztlichen Praxis nach sich zieht. Diese Veränderungen betreffen nicht nur den Praxisinhaber und die angestellten Tierärztinnen und Tierärzte, sondern auch den Tier“halter“ ebenso wie die Tierarzthelferin. Die neue Röntgenverordnung schreibt bestimmte Neuerungen vor, ohne bisher jedoch konkrete Angaben darüber zu machen, wie alle diese Veränderungen umgesetzt werden sollen. Diese offene Rechtssituation ist für die Tierarztpraxen und auch für jene, die die geforderten Fortbildungsveranstaltungen anbieten wollen höchst unbefriedigend. Ein Großteil der neuen Vorschriften wird von Verwaltungsbeamten und Juristen gemacht, ohne dass der Berufsstand, den diese Veränderungen betreffen, wesentliche Mitsprachemöglichkeiten hat.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt scheint Folgendes klar zu sein: Tierärztinnen und Tierärzte, die auch weiterhin Röntgenaufnahmen anfertigen wollen, müssen alle 5 Jahre einen Kurs mit anschliessender Prüfung ablegen, in dem sie ihre Fachkunde auffrischen und überprüfen lassen. Der Zeitpunkt, zu dem sie diesen Kurs erstmalig besucht haben müssen, hängt vom Zeitpunkt ihrer Approbation ab.

Was ändert sich für die Tierarzthelferin beim Röntgen?


Mitarbeiter, zu denen auch die Tierarzthelferinnen zählen, müssen alle 5 Jahre in einem Kurs ihre Kenntnisse auffrischen.

Mittlerweile haben die ersten Kurse für Tierärzte stattgefunden. Inwieweit die Kenntnisse der Tierarzthelferinnen aufgefrischt und ggf. auch abgeprüft werden sollen, ist bisher von der Politik noch nicht vorgegeben worden.

Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, auf einige grundlegende Anforderungen hinzuweisen, die beim Röntgen in der Tierarztpraxis zu beachten sind:

  • Röntgenanlagen müssen alle 5 Jahre vom TÜV oder einem anderen zugelassenen technischem Überprüfer abgenommen werden
  • Kontrollbereich. Der Kontrollbereich ist der Bereich, in dem üblicherweise geröntgt wird. Er ist nach der RÖVO jedoch dosisdefiniert und beschreibt den allseitig umschlossenen Raum, in dem Personen während der Einschaltzeit > 6 mSV/Jahr erhalten können (Sievert ist die Einheit der Strahlenbelastung). Der Kontrollbereich, auch die Stallgasse in der Pferdepraxis, muss durch ein Hinweisschild „Kein Zutritt, Röntgen“ gekennzeichnet sein. Personen unter 18 Jahren und grundsätzlich auch Schwangere dürfen sich im Kontrollbereich nicht aufhalten. Patientenbesitzer dürfen sich nur unter bestimmten Bedingungen im Kontrollbereich aufhalten: u. a. schriftliche Aufklärung, die 5 Jahre aufbewahrt werden muss, ggf. Dosimetrie.


Personen, die im Kontrollbereich arbeiten, müssen unter der Bleischürze Filmdosimeter an ihrer Brust tragen, die einmal monatlich auf Strahlenbelastung untersucht werden müssen. Auf Antrag kann diese Frist auch verlängert werden. Alle Personen, die im Kontrollbereich tätig sind, müssen bereits vor Arbeitsantritt durch einen speziell zugelassenen (bestallten) Humanmediziner arbeitsmedizinisch untersucht werden.

Röntgenstrahlen besitzen eine biologische Wirkung


Dass Röntgenstrahlen für die Darstellung äußerlich nicht sichtbarer Organe eingesetzt werden können, entdeckte Wilhelm Röntgen 1895. Dass diese Strahlen jedoch nicht nur Materie durchdringen, sondern auch von ihr absorbiert und dann im Gewebe krank machende Wirkungen entfalten können, wurde bereits wenige Jahre später entdeckt. Geschwürige Veränderungen an den Fingerkuppen der frühen Radiologen sowie eine erhöhte Anfälligkeit von Krebserkrankungen verschiedener Organe waren Folge und Beweis.

Heute wissen wir, dass eine sogenannte Dosiswirkungsbeziehung besteht. Bei der Überschreitung eines bestimmten (aber in der Regel nicht genau definierbaren) Schwellenwertes muss mit Schäden im Organismus gerechnet werden. Diese Schäden bestehen u.a. in Zellmutationen und in der Begünstigung von Tumoren. Besonders gefährdet sind dabei Gewebe mit einer hohen Zellteilungsrate („Mausergewebe“) wie z.B. Geschlechtsorgane, Darmschleimhaut.

Trotz des Schwellenwertes muss beachtet werden, dass keine Dosis ohne Wirkung bleibt. Ein einmal gesetzter Strahlenschaden ist irreversibel.

Bester Strahlenschutz: Keine Röntgenaufnahmen


Röntgenaufnahmen können uns unschätzbare Hilfe bei der Diagnose geben. Röntgenstrahlen besitzen jedoch, unabhängig von ihrem Schwellenwert biologische Nebenwirkungen. Deshalb dürfen Röntgenaufnahmen niemals angefertigt werden, ohne dass durch die Aufnahme ein diagnostischer Vorteil zum Wohle des Patienten entsteht, der sich mit anderen Mitteln nicht erzielen lassen würde. Röntgenaufnahmen „einfach mal so, um zu schauen, was dabei herauskommt“, Sinne des Strahlenschutzes weder erlaubt noch sinnvoll. Wenn der Nutzen einer Röntgenaufnahme ihren möglichen Schaden überwiegt, spricht man davon, dass für die Röntgenaufnahme „eine Indikation besteht“.

Primärstrahlen sind die Strahlen, die direkt aus der Röntgenröhre kommen. Mit ihnen muss im ausgeleuchteten Bereich gerechnet werden. Schutzkleidung schützt nicht vor Primärstrahlung. Niemals – auch nicht mit Bleihandschuhen in den ausgeleuchteten Bereich fassen! Sekundärstrahlen entstehen, wenn Primärstrahlen auf den Patienten oder Gegenstände wie Tisch oder Wand treffen. Sekundärstrahlen werden deshalb auch als Streustrahlen bezeichnet. Dickere Patienten produzieren mehr Streustrahlen als kleinere Patienten. Gegen Streustrahlen helfen Schutzkleidung und ein möglichst weiter Abstand vom Patienten. Die Streustrahlung ist an der Bauch- und Rückenseite des auf dem Röntgentisch liegenden Patienten größer als am Kopf oder am Hinterteil

Bei Röntgenaufnahmen beachten


  • Für die Röntgenaufnahme besteht eine tierärztliche Indikation
  • Alle im Kontrollbereich befindlichen Personen tragen Schutzkleidung. Diese bleigefütterte Schutzkleidung (in der Regel Handschuhe und Schürze) muss sorgsam aufbewahrt und gepflegt werden. Zerknitterte oder gebrochene Bleifolien, defekte Handschuhe u.ä. lassen die Strahlen durch und täuschen eine falsche Sicherheit vor!
  • Der Abstand zum Röntgenpatienten ist sehr wesentlich. Die Intensität der Streustrahlen nimmt mit dem Quadrat der Entfernung ab. Dies bedeutet: „Je weiter ich vom Patienten entfernt stehe, desto weniger Streustrahlen erhält mein Körper“.
  • Die Primärstrahlen auf den Bereich „einblenden“, der abgebildet werden soll. Eine Platte der Größe 30 x 40 muss nicht vollständig geschwärzt werden. Durch das Einblenden auf den interessierenden Bereich werden weniger Streustrahlen vom Patienten reflektiert.und die Strahlenbelastung sinkt. Durch das Einblenden wird ausserdem die Qualität der Röntgenaufnahme verbessert. Verlässlich beurteilen sollte man sowieso nur die Bereiche, die im Zentrum, im „Zentralstrahl“ der Röntgenaufnahme liegen. Je weiter die geröntgten Bereiche vom Zentralstrahl entfernt sind, um so verzerrter und maßstabungetreuer ist ihre Abbildung (Randunschärfe).
  • Möglichst kurze Belichtungszeiten wählen
  • Verstärkerfolien helfen die Strahlenbelastung zu reduzieren


Nur
- korrekt angefertigte
- korrekt entwickelte
- korrekt befundete Aufnahmen
können wertvolle medizinische Informationen liefern und rechtfertigen, dass Patient und Mitarbeiter den Röntgenstrahlen ausgesetzt werden.


Qualitativ gute Röntgenaufnahmen sind
- scharf
- bieten einen ausreichenden Kontrast und
- bilden maßstäblich ab

Röntgenaufnahmen sind Dokumente und müssen deshalb eindeutig und unverwechselbar beschriftet werden. Ein beschriftetes „Papierpapperl“ macht aus einer Röntgenaufnahme kein Dokument. Im Handel sind verschiedene System, die die Patientendaten entweder bei der Belichtung oder bei der Entwicklung dauerhaft und fälschungssicher auf die Aufnahme bringen Eine verantwortungsvolle und professionelle Dunkelkammerarbeit verhindert, dass weitere Aufnahmen „nachgeschossen“ werden müssen. Dunkelkammerarbeit ist Strahlenschutz!

Wichtigster Bestandteil des Strahlenschutzes ist professionelles Arbeiten mit dem Ziel qualitativ hochwertiger Röntgenaufnahmen um dadurch die Anfertigung zusätzlicher Röntgenaufnahmen zu verhindern

Ein Gramm Gehirn wiegt mehr als eine Tonne Abschirmblei.
(Hartung und Münzer)
Dr. Thomas Steidl
Jurastr. 23,

72072 Tübingen
team spiegel 3/2004